Die Verschärfung der Hygienevorschriften hat auch Auswirkungen auf den Gottesdienstbesuch. Nach Mitteilung des Bistums Augsburg besteht ab sofort die Pflicht, während des Gottesdienstes eine FFP2-Maske zu tragen. Das gilt auch für den Weg zum Kommunionempfang und zurück. Der bisher gebräuchliche Mund-Nase-Schutz reicht nicht mehr. Ihn dürfen nur noch Kinder unter 15 Jahren tragen (also auch Ministranten bis zu diesem Alter). Kinder unter sechs Jahren brauchen keine Maske. Personen, die mit ärztlichem Attest vom Maskentragen befreit sind, rät das Bistum, keine Gottesdienste mehr zu besuchen. Weiterhin untersagt bleibt der Gemeindegesang. Zu finden sind die ausführlichen Regelungen hier.
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Corona: Wert von 50 im Ostallgäu überschritten
Im Ostallgäu ist am Sonntag der Wert von 50 Corona-Fällen auf 100000 Einwohner, die sogenannte Inzidenzzahl, innerhalb einer Woche überschritten worden. Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit lag der Wert am Samstag bei 57. Das Landratsamt gab den Wert am Sonntag mit über 66 an. Das hat noch schärfere Regelungen als bisher zur Folge. Unter anderem ist nun folgendes vorgeschrieben:
Die Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten (insbesondere Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder ähnlichem) sowie privaten Treffen wird ab sofort auf fünf Personen oder zwei Hausstände limitiert. Neben einer weiter geltenden Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, Betrieben und Freizeiteinrichtungen gilt auch für Schüler aller Schulen – auch Grundschulen – ab Montag, 19. Oktober, eine Maskenpflicht im Unterricht. Mehr dazu lest Ihr hier
Schärfere Regeln wegen Corona
Im Ostallgäu ist der Wert von 35 Corona-Infektionen pro 100000 Einwohner erreicht. Das Landratsamt hat deshalb die Maßnahmen verschärft. Die Maskenpflicht draußen betrifft vorerst einige Stellen im Süden, alles andere wie private Feiern aber alle (hier steht mehr).
Bleibt gesund.