An drei aufeinanderfolgenden Tagen liegt der Corona-Inzidenzwert im Ostallgäu wieder bei über 50. Das hat Folgen zum Beispiel für Treffen im privaten Kreis oder in Vereinen. So heißt es in der Verordnung: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet- Dabei darf die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten werden. Die Beschränkung gilt nicht für eine private Zusammenkunft, an der ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Wenn auch nicht Geimpfte oder nicht Genesene dabei sind, zählen nur die diese. Die Verordnung findet ihr hier.
Update vom 25. August: Inzwischen liegt der Wert wieder unter 50 bei 46,0. Sobald die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge den Schwellenwert von 50 wieder unterschreitet, wird das Landratsamt dies entsprechend bekannt geben.