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Ostern in der Kirche

Weil Bundeskanzlerin Angela Merkel die verschärften Regelungen zu Ostern gekippt hat, ist damit auch die Empfehlung hinfällig, Andachten und Gottesdienste an den Kartagen und Osterfeiertagen nur virtuell zu feiern. Für Sulzschneid bedeutet das, dass die Anmeldezettel also ihre Gültigkeit behalten und bis spätestens am Abend des Palmsonntags, 28. März, im Briefkasten des Pfarrbüros eingeworfen werden müssen. Anmeldungen sind nötig für den Gottesdienst in der Osternacht (20.30 Uhr) und an Ostersonntag (10.15 Uhr). Auch Augsburgs Bischof Bertram Meier ist erleichtert.

Gottesdienste zu Ostern oder nicht?

Eigentlich sollten in der Sulzschneider Pfarrgemeinde St. Pankratius an den Kartagen und an Ostern sowieso Andachten stattfinden und Gottesdienste gefeiert werden. Die Vorbereitungen laufen, Handzettel für die Anmeldung zur Feier der Osternacht und die Messe am Ostersonntag wurden verteilt. Das könnte jedoch alles hinfällig sein. Denn der Corona-Gipfel sieht auf Bundesebene einen harten Lockdown über die Ostertage vor. Das bedeutet, dass „religiöse Veranstaltungen nur virtuell“ stattfinden sollen. Darüber ist das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, verwies auf anstehende Gespräche mit den Entscheidungsträgern. „Ostern ist das wichtigste Fest für uns. Gottesdienste sind deshalb kein Beiwerk. Bereits zu Weihnachten haben wir gezeigt, wie mit Umsicht und Vorsicht Gottesdienste gefeiert werden können. Darauf wollen wir auch Ostern nicht verzichten“, sagte er. Augsburg Bischof Dr. Bertram Meier sagte: „Diese Initiative hat mich überrascht wie eine kalte Dusche.“ Er hoffe aber, „dass der partnerschaftliche Dialog zwischen der Regierung und den Kirchen in das Ergebnis mündet, doch öffentliche Präsenzgottesdienste mit strengen Auflagen feiern zu können.“

Nur noch FFP2-Masken erlaubt

Die Verschärfung der Hygienevorschriften hat auch Auswirkungen auf den Gottesdienstbesuch. Nach Mitteilung des Bistums Augsburg besteht ab sofort die Pflicht, während des Gottesdienstes eine FFP2-Maske zu tragen. Das gilt auch für den Weg zum Kommunionempfang und zurück. Der bisher gebräuchliche Mund-Nase-Schutz reicht nicht mehr. Ihn dürfen nur noch Kinder unter 15 Jahren tragen (also auch Ministranten bis zu diesem Alter). Kinder unter sechs Jahren brauchen keine Maske. Personen, die mit ärztlichem Attest vom Maskentragen befreit sind, rät das Bistum, keine Gottesdienste mehr zu besuchen. Weiterhin untersagt bleibt der Gemeindegesang. Zu finden sind die ausführlichen Regelungen hier.

Metten an Heiligabend früher

Die bayernweite Ausgangssperre (zwischen 21 und 5 Uhr) führt zu Änderungen bei den Gottesdiensten an Heiligabend. Die Christmette kann in Sulzschneid deshalb nicht mehr um 22 Uhr beginnen. Das bedeutet, dass die beiden Kindermetten bereits am Vormittag stattfinden und die Christmette für die Pfarrgemeinde schon um 14.30 Uhr beginnt. Zutritt ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Neue Anmeldezettel werden am Mittwoch verteilt. Sie müssen bis Sonntag, 20. Dezember, in den Briefkasten am Pfarrheim eingeworfen werden oder kann hier heruntergeladen werden (nicht durch die Uhrzeit für die Christmette irritieren lassen, diese musste aktuell auf 14.30 Uhr geändert werden). Die Gottesdienste am ersten und zweiten Feiertag werden zu den geplanten Uhrzeiten gefeiert.

Ganz langsam kehrt das Leben zurück

Aufgehoben sind die Beschränkungen wegen Corona noch längst nicht, aber gelockert. Das bedeutet, dass gerade in Sulzschneid das Leben mehr und mehr fast zur Normalität zurückkehrt. So hat der Wasserbeschaffungsverband am 1. Juli seine Jahresversammlung, die Schützen folgen am 11. Juli mit ihrem Sommerfest am Vereinsheim und schließlich hat der FC Sulzschneid am 23. Juli seine Hauptversammlung. Auch in den Gottesdiensten geht es etwas lockerer zu. Der Mund-Nasenschutz muss nur noch beim Betreten und Verlassen der Kirche getragen werden, kleiner Versammlungen sind wieder möglich Gottesdienste im Freien sind mit bis zu 200 Personen erlaubt, Beerdigungen ebenfalls mit 200 Personen draußen (drinnen so viele, wie es die Vorgaben zulassen) und Chorproben. Die Abstandsregeln gelten weiterhin.

Weiterhin keine Sakramentenspendung

Vorerst bleibt es dabei: keine Hochzeiten, keine Erstkommunionen, keine Firmungen. Das Bistum Augsburg hat die Aussetzung dieser Sakramente vorerst bis einschließlich Pfingstmontag, 1. Juni, verlängert. Öffentliche Gottesdienste wird es bis vorerst 19. April nicht geben, eine Verlängerung hängt davon ab, wie staatliche Stellen über Ausgangsbeschränkungen und Versammlungsverbote entscheiden (mehr).

Keine Segnung von Boschen und Kerzen

Eigentlich sollten selbstgefertigte Palmboschen im Vorzeichen der Kirche abgestellt und dann vom Pfarrer gesegnet werden. Das ist nun auf Weisung des Bistums nicht mehr möglich. Stattdessen sieht das Bistums vor, dass die Gläubigen zu Hause selbst ein Segensgebet sprechen. Ähnlich sieht es zum Osterfest aus. „Die Segnung von Osterkerzen und die Speisesegnung für die Gläubigen sind im Gottesdienst nicht möglich. Die Gläubigen sollen wie im Hausgottesdienst des Bistums vorgesehen – ein Segensgebet über die Speisen und die Osterkerze sprechen“, heißt es auf der Bistumshomepage (mehr).